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Fehlverhalten im Gesundheitswesen →

Fehlverhalten im Gesundheitswesen


Unter diesem Sammelbegriff werden zahlreiche Tatbestände zusammengefasst, die auf eine rechts- oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln der Krankenkassen hindeuten. Zu den typischen Handlungen gehören:

  • Abrechnung nicht erbrachter Leistungen ("Luftleistungen", Doppelabrechnungen)
  • Abrechnung erbrachter Leistungen ohne ausreichende Qualifikation 
  • Abrechnung höherwertiger Leistungen als erbracht (Aufwertung, z.B. Einzelleistungen statt Gruppenleistungen, Abrechnung von überhöhten Wegstrecken)
  • Abrechnung nicht persönlich erbrachter Leistungen (unzulässige Delegation an andere Ärzte oder Praxispersonal)
  • Abrechnung anderer als der erbrachten Leistungen 
  • Abrechnung von unwirtschaftlichen, medizinisch nicht notwendigen Leistungen
  • Unzulässige Zusammenarbeit von verschiedenen Leistungserbringern (z.B. zwischen Arzt/Sanitätshaus, Arzt/Physiotherapeuten, Arzt/Pflegedienst, usw.)
  • Urkundenfälschung (z.B. Fälschung von Unterschriften, Rezepten oder Qualifikationszertifikaten)
  • Leistungsmissbrauch (z. B. Betrug durch Arbeitgeber, Erschleichung von Geldleistungen der Kranken- und Pflegekassen, Missbrauch der Krankenversichertenkarte)

Die Beteiligten finden sich in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Hierzu zählen Leistungserbringer (wie z.B. Ärzte, Apotheken, usw.), Arbeitgeber, Versicherte und sonstige Dritte.

Sofern Sie von einem Fehlverhaltens-Sachverhalt - der die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER unmittelbar betrifft - Kenntnis erlangen, können Sie diesen hier melden. Unser Fehlverhaltens-Management wird Ihren Hinweis aufnehmen, diesen prüfen und den Sachverhalt entsprechend weiterverfolgen.
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Compliance


Unter dem Begriff "Compliance" wird allgemein die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Regeln verstanden.

Die wesentlichen Regeln und Grundsätze für ein rechtlich und verantwortungsbewusstes Verhalten und Handeln sind in dem Verhaltenskodex der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER zusammengefasst. Dieser ist für alle Personen, die für die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER tätig sind, verbindlich. Sofern Regeln und Grundsätze nicht eingehalten werden, liegt ein Compliance-Verstoß vor.

Hierzu zählen u.a. folgende Sachverhalte:
  • Diskriminierung, Mobbing, Ungleichbehandlung
  • Belästigungen, respektloser Umgang
  • Bestechung / Bestechlichkeit, dolose Handlungen
  • Diebstahl von Vermögenswerten
  • Sonstige Verstöße gegen Inhalte des Verhaltenskodex der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER   
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Für weitere Compliance-Sachverhalte verweisen wir auf § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

Compliance-Verstöße durch Personen, die für die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER tätig sind, können sowohl von internen als auch von externen Personen gemeldet werden.

Sofern Sie von einem Compliance-Sachverhalt - der die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER unmittelbar betrifft - Kenntnis erlangen, können Sie diesen hier melden. Unser Compliance-Management wird Ihren Sachverhalt aufnehmen, prüfen und weiterverfolgen.