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Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Fehlverhalten im Gesundheitswesen


Unter diesem Sammelbegriff werden zahlreiche Tatbestände zusammengefasst, die auf eine rechts- oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln der Krankenkassen hindeuten. Zu den typischen Handlungen gehören:

  • Abrechnung nicht erbrachter Leistungen ("Luftleistungen", Doppelabrechnungen)
  • Abrechnung erbrachter Leistungen ohne ausreichende Qualifikation 
  • Abrechnung höherwertiger Leistungen als erbracht (Aufwertung, z.B. Einzelleistungen statt Gruppenleistungen, Abrechnung von überhöhten Wegstrecken)
  • Abrechnung nicht persönlich erbrachter Leistungen (unzulässige Delegation an andere Ärzte oder Praxispersonal)
  • Abrechnung anderer als der erbrachten Leistungen 
  • Abrechnung von unwirtschaftlichen, medizinisch nicht notwendigen Leistungen
  • Unzulässige Zusammenarbeit von verschiedenen Leistungserbringern (z.B. zwischen Arzt/Sanitätshaus, Arzt/Physiotherapeuten, Arzt/Pflegedienst, usw.)
  • Urkundenfälschung (z.B. Fälschung von Unterschriften, Rezepten oder Qualifikationszertifikaten)
  • Leistungsmissbrauch (z. B. Betrug durch Arbeitgeber, Erschleichung von Geldleistungen der Kranken- und Pflegekassen, Missbrauch der Krankenversichertenkarte)

Die Beteiligten finden sich in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Hierzu zählen Leistungserbringer (wie z.B. Ärzte, Apotheken, usw.), Arbeitgeber, Versicherte und sonstige Dritte.

Sofern Sie von einem Fehlverhaltens-Sachverhalt - der die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER unmittelbar betrifft - Kenntnis erlangen, können Sie diesen hier melden. Unser Fehlverhaltens-Management wird Ihren Hinweis aufnehmen, diesen prüfen und den Sachverhalt entsprechend weiterverfolgen.

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Carsten Zinßer
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